NÖ Kleinstkinder- und Kinderbetreuungsförderung für Eltern

Berufstätige Eltern, die ihr Kind von Tageseltern betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung für Kinder unter 3 Jahren bzw.  im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.

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